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Darf ich Models per KI klonen und in Werbung verwenden?

Sofi · 27 Jul 2026 · 3 min

Darf ich Models per KI klonen und in Werbung verwenden?

Was der Rainbow-Shops-Fall für deutsche Unternehmen bedeutet

Nein — in Deutschland und der EU nicht ohne ausdrückliche Einwilligung. Auch dann nicht, wenn nur das Gesicht echt ist und der Rest komplett KI-generiert wurde. Der aktuelle Fall der US-Modekette Rainbow Shops zeigt gerade, wie teuer das werden kann, wenn Unternehmen sich darüber hinwegsetzen.

Was ist bei Rainbow Shops passiert?

Model Francheska Pujols hatte 2024 ein reguläres Katalog-Shooting für die New Yorker Kette Rainbow Shops. Ihr Vertrag erlaubte "minor edits" an den Fotos — kleinere Bildbearbeitungen. Was Rainbow Shops daraus machte, waren komplett neue, KI-generierte Bilder: neue Posen, neue Szenen, teils freizügig, in Situationen, für die sie nie vor der Kamera stand. Sie klagte, zog die Klage zunächst zurück, um sich privat zu einigen — und hat sie im Juni 2026 erneut eingereicht, nachdem die Verhandlungen gescheitert waren.

Wäre das auch in Deutschland erlaubt, wenn ich nur das Gesicht eines Models per KI weiterverwende?

Nein. Nach § 22 Kunsturhebergesetz braucht jede Veröffentlichung eines erkennbaren "Bildnisses" die Einwilligung der abgebildeten Person — und deutsche Gerichte behandeln KI-generierte Abbildungen genauso wie Fotografien. Der Bundesgerichtshof hat 2022 klargestellt: Ein Bildnis liegt immer dann vor, wenn ein relevanter Teil des Publikums glaubt, die dargestellte Person zu erkennen. Ob das Bild mit der Kamera oder mit einem KI-Modell entstanden ist, spielt keine Rolle.

Reicht es nicht, wenn der Vertrag "Bildbearbeitung" erlaubt?

Nein — und genau das ist der Kern des Rainbow-Shops-Falls. Pujols' Vertrag erlaubte "minor edits", keine vollständige KI-Neugenerierung. Deutsche Gerichte sehen das ähnlich streng: Eine Einwilligung zur Fotografie deckt keine nachträgliche KI-Veränderung des Gesichts ab, wenn die Person das nicht erkennbar mit abgesegnet hat. Wer als Unternehmen mit Modelverträgen arbeitet, sollte also nicht nur "Bildrechte" einräumen lassen, sondern explizit klären, ob und in welchem Umfang KI-Weiterverarbeitung erlaubt ist.

Was droht einem Unternehmen konkret, wenn es das trotzdem macht?

Zivilrechtlich: Unterlassung, Schadensersatz, bei schweren Fällen Schmerzensgeld. Strafrechtlich sieht § 33 KUG für die vorsätzliche Verbreitung eines Bildnisses ohne Einwilligung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Dazu kommt ab dem 2. August 2026 die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach Art. 50 EU-KI-Verordnung — wer also ohnehin schon rechtswidrig ein reales Gesicht verwendet, kassiert im Zweifel zwei Verstöße gleichzeitig.

Wie schützt sich ein Unternehmen konkret?

Drei Dinge: Einwilligung einholen, die den KI-Einsatz ausdrücklich abdeckt — nicht nur "Bildrechte" allgemein. Kennzeichnung von KI-Inhalten ab August 2026 einplanen. Und eine Prüfung vor Veröffentlichung, die genau solche Fälle abfängt, bevor sie live gehen.

Genau dafür haben wir bei ADGENTIC — einer KI-nativen MarTech-Plattform, die autonome KI-Agenten für Werbe- und Marketing-Workflows im deutschsprachigen Mittelstand einsetzt —mit CORA einen Compliance-Agenten gebaut, der jede Anzeige vor Veröffentlichung prüft: Bildinhalt, Text, Persönlichkeits- und Kennzeichnungsrisiken inklusive.Beratend, nie ausführend — die Entscheidung bleibt beim Unternehmen, aber das Risiko wird sichtbar, bevor es zum Rechtsstreit wird.

Der Rainbow-Shops-Fall ist dabei nur der Anfang. Die eigentliche Entwicklung ist eine andere: Unternehmen werden nicht aufhören, Kosten sparen zu wollen — sie werden zunehmend komplett erfundene KI-Model-Avatare einsetzen, für die es gar keine reale Person und damit auch kein Klagerisiko gibt. Rechtlich unproblematisch, wirtschaftlich brutal für das Mittelfeld der Modelbranche. Der eigentliche Fall, den man sich merken sollte, ist also nicht dieser eine Rechtsstreit — sondern was er über die nächsten zwei Jahre der Werbebranche verrät.

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Quellen:

Danke Bernhard Für die Inspiration:https://www.linkedin.com/in/bernhard-trogrlic-5574a9130/

- PetaPixel: [Model Sues Fashion Brand After it AI-Generated Pictures of Her](https://petapixel.com/2026/06/01/model-sues-fashion-brand-after-it-ai-generated-pictures-of-her/)

- PetaPixel: [Models Accuse Fashion Brand of Using AI to Recreate Them](https://petapixel.com/2026/06/24/models-claim-fashion-brand-used-ai-to-create-their-doppelgangers/)

- Sourcing Journal via Yahoo: [A Fashion Model Is Again Suing Rainbow Shops Over Unsanctioned AI Images](https://www.yahoo.com/entertainment/celebrity/articles/fashion-model-again-suing-rainbow-230519104.html)

- WWD: [Rainbow Used a Fashion Model in Its Ads. She Said It Was AI.](https://wwd.com/sourcing-journal/industry-news/rainbow-fashion-model-in-its-ads-she-said-it-was-ai-1238988819/)

- Prigge Recht: [Persönlichkeitsrechte und KI: Welche Grenzen gibt es?](https://www.prigge-recht.de/persoenlichkeitsrechte-und-ki-welche-grenzen-gibt-es/)

- IT-Recht Kanzlei: [KI-Bilder im Online-Shop: 12 Praxisbeispiele zur Kennzeichnungspflicht](https://www.it-recht-kanzlei.de/ki-bilder-online-shop-kennzeichnungspflicht.html)

- LHR Rechtsanwälte: [Künstliche Intelligenz und Persönlichkeitsrecht](https://www.lhr-law.de/thema/kuenstliche-intelligenz-und-persoenlichkeitsrecht/)

- Paloubis Internetrecht: [KI-generierte Werbung mit Prominenten](https://paloubis.com/2026/02/ki-generierte-werbung-mit-prominenten/)

- eRecht24: [Was regelt das Recht am eigenen Bild?](https://www.e-recht24.de/urheberrecht/13269-recht-am-eigenen-bild.html)

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